Die angebliche Demokratie in der BRD
Freiheit und Demokratie für die Mehrheit des Volkes kann es in einem kapitalistischem System nicht geben. Die herrschende Kapitalistenklasse setzen ihre Interessen mit Hilfe des Staates durch.
Die Verflechtung von Staat und Konzernen ist ein Wesensmerkmal des Imperialismus. W.I.Lenin hat in seinem Werk „ Der Imperialismus- das höchste Stadium des Kapitalismus“ die Entstehung und die Wesensmerkmale analysiert.
Der interessierte Leser braucht sich nur Gedanken zu machen über die Zusammensetzung des Bundestages zu machen. Da gibt es viele Abgeordnete, die in einem und mehreren Aufsichtsräten von Konzernen und Banken sitzen. Sie bestimmen die Politik des Landes.
Interessenskonflikte zwischen Volk und Regierungs-und Parlamentsentscheidungen zeichnen sich in jüngster Zeit zahlreich ab. Das betrifft zum Beispiel die Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken, die so genannte Gesundheitsreform, die Hartz IV-Regelsätze, das Rentenalter mit 67 und das Milliarden-Projekt „Stuttgart 21“.
Baden-Württemberg erlebt seit der Nachkriegszeit die höchsten Protestdemonstrationen. Die Bevölkerung in Stuttgart und in anderen Städten der BRD demonstrieren gegen das Bauvorhaben „Stuttgart 21“ und gegen die Bevormundung der Politiker.
Am 30.09.2010 ging die Polizei gegen friedliche Demonstranten mit Schlagstöcken, Reizgas und Wasserwerfern los. Die ersten 50 Opfer seien Schüler einer angemeldeten Demonstration gewesen. Der Generalsekretär der CDU von Baden-Württemberg, Thomas Strobel, verurteilt die Polizeimaßnahmen nicht. „Der Rechtsstaat darf nicht vor der Agitation von linksextremistischen Protest-Anführern zurückweichen“. Aber Politiker anderer Parteien, darunter auch Bündnis 90/Die Grünen, verurteilen diesen Polizeieinsatz. Gehört diese Partei vielleicht auch zu den Linksextremisten?
Der Landesinnenminister Heribert Rech (CDU) gab den Demonstranten die Schuld für die Eskalation. Sie hätten die Polizei mit Steinen angegriffen. Die Polizei hatte die Aufgabe, die Baumaßnahmen sicher zu stellen.Später musste sein Ministerium einräumen, daß nur Kastanien geflogen sind. Anwesende Reporter und auch die Kameraleute sahen eine friedliche Demonstration. Auch die Projektunternehmer, wie kann es auch anders sein, rechtfertigen das Vorgehen der Polizei. So wäre es notwendig gewesen, die Fläche im Schloßgarten „freizuräumen“, um das Grundwassermanagement für „Stuttgart 21“ vorbereiten zu können.
Die Protestwelle geht ungemindert weiter. Am 9.Oktober demonstrierten nach Polizeiangaben 64.000 Bürger in Stuttgart. Die Veranstalter sprechen bis zu 100.000 Demonstranten.
Was ist der Auslöser für diese machtvollen Demonstrationen?
Das Projekt „Stuttgart 21“ rechtfertigt nicht den Nutzen. Alle Investionsmittel für die nächsten 12 Jahre werden nur für dieses Projekt vergeben. Damit fehlen die weiteren finanziellen Mittel für die Infrastruktur von Baden-Württemberg zum Ausbau der Schienennetze, Bahnhöfe und des Nahverkehrs.
Seit vielen Jahren hortet die Stadt Stuttgart für die Realisierung des Projektes „Stuttgart 21“ runde 200 Millionen Euro. Deshalb stehen für die Polizei, Feuerwehr und für das städtische Tiefbauamt weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Es zeichnet sich eine schlechte Ausstattung von Kindergärten,Schulen,anderen Bildungseinrichtungen,Krankenhäusern und Sozialstationen ab. Treppenanlagen, Straßen und Gehwege können nicht mehr im vollem Umfang ausgebessert werden.
Durch die Verlegung der Bahnsteige nach Osten zur Schaffung der Baugrube und der riesige Erdaushub nördlich des Bahnhofs und im Schloßgarten und der Erdmassentransport per LKW sind die Bürger der Stadt Stuttgart hohen Belastungen mit viel Lärm und Schmutz ausgesetzt.
Die Landesregierung, Stadtverwaltung Stuttgart und die Bahn AG sind der Meinung, das Projekt wurde von demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen. Damit hätten die Bürger kein Recht gegen das Projekt „Stuttgart 21“ zu demonstrieren.
Wie ist dies aber mit dem Grundgesetz zu vereinbaren?
Das Grundgesetz sagt dazu: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Zu „Stuttgart 21“ gibt es auch eine andere Alternative, die kostengünstiger und umweltfreundlicher für die Bürger ist. Das ist das Projekt „K 21“. Es beinhaltet den Ausbau des bestehenden Kopfbahnhofes. Stuttgart hat mit den besten Kopfbahnhof Europas.
Bereits vor der Entscheidung zum Projekt „S 21“ gab es Bürgerproteste. Als Gegenmaßnahme zum „S 21“ hat die Bürgerbewegung das Projekt „K 21“ gegenübergestellt.
Auch die Befürworter und Betreiber von „Stuttgart 21“ haben dazu Gegenmaßnahmen ergriffen
So hat der ehemaligen Ministerpräsidenten Oettinger bereits im Herbst 2006 einen Unterstützungskreis für „Stuttgart 21“ gegründet.
Oetttinger ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesbank Baden-Würtemberg (LBBW) und Mitinhaber der Oettinger-Gruppe, Wirtschaftsprüfung, Revisions-und Unternehmensberatung mbH in Ditzingen
Gesellschafter der Oettinger-Gruppe ist der Sparkassenverband Baden-Württembergs. Der Sparkassenverband unterliegt der Aufsicht durch die Landesregierung, also des Ministerpräsidenten. Er ist aber gleichzeitig Gesellschafter der Oettinger-Gruppe. Hat sich der Ministerpräsident selbst kontrolliert? Das ist eine seltsame Verflechtung, aber für einen kapitalistischen Staat nicht unüblich.
Kleiner Auszug von weiteren Unterstützern:
Lothar Späth : früherer Ministerpräsident, Aufsichtsratsvorsitzender der
„Herrenknecht AG“ ( europaweit führender Hersteller von
Tunnelbohrmaschinen)
Dr.Ing. Blaschko : Geschäftsführer „Bilfinger und Berger“ ( einer der größten
Baufirmen in der BRD)
Michael Knipper : Hauptverband Steine und Erde
Südwestbank
Landeskreditbank Baden-Württemberg
Baden-Würtembergische Bank
Deutsche Bank AG
„Stuttgart 21“ ist eindeutig eine Fehlentscheidung.
Der Bevölkerung hat man wichtige Gutachten über Bodenuntersuchungen, Bodenverwerfungen, über technische Probleme und über die Mehrkosten nicht veröffentlicht.
Dazu ein paar Beispiele:
1. Die offiziellen Kosten für „Stuttgart 21“ betragen 4,088 Milliarden Euro. Ein nichtöffentliches
Gutachten hat ermittelt, daß die Kosten bis zur Fertigstellung in 12 Jahren 6,9 Milliarden Euro
kosten wird. Damit weist das Projekt eine Finanzierungslücke von 2,8 Milliarden Euro auf.
2. In den Planungen fehlen Oberleitungsanlagen, Signaltechnik und Brandschutzmaßnahmen.
Da die Tunnel mit einem reduzierten Radius von nur 4,05 Metern zu schmal für die übliche
bahntechnische Ausrüstung ist, muß das teure Signalsystem „European Train Control System“
(ETCS) eingesetzt werden. Mit diesem System können aber die S-Bahnen, Nahverkehrs-und
Regionalzüge Stuttgart nicht mehr anfahren. Jede Lok müsste dann mit ca. 300.000 Euro für
dieses System nachgerüstet werden. Dafür ist für die kommenden Jahre kein Geld vorhanden.
Das Projekt „S 21“ wollen Behörden, Bahn AG und beteiligte Unternehmer durchpeitschen. Mit der Fällung der Bäume im Schloßgarten wollten sie vollendete Tatsachen schaffen. Dem Eilantrag des „BUND Baden-Württemberg“ vom 30.09.2010 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart stattgegeben. Wie sich jetzt herausstellte, wurde das Verwaltungsgericht Stuttgart von den zuständigen Behörden im Eisenbahnbundesamt,vom Regierungspräsidium Stuttgart und von der DB Netz AG nicht informiert, dass auch bei den Behörden erhebliche artenschutzrechtliche Bedenken gegen Fällarbeiten bestanden. Sämtliche Gerichtskosten des Gerichtsverfahrens wurden der DB Netz AG auferlegt. Die Fällung war damit illegal.
Die Landesvorsitzende des „BUND Baden Württemberg“, Brigitte Dahlbender, bringt es auf den Punkt:
„Bei den Worten des Verwaltungsgerichtes Stuttgart muss man nicht mal zwischen den Zeilen lesen. Es wird überdeutlich klar, dass eine Mauschelclique aus Bahn und Behörden auch unter Verstoß gegen Recht und Gesetz versucht, Stuttgart 21 durchzuboxen und möglichst schnell Unumkehrbarkeit herzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch die Staatsanwaltschaft dies aufgreift und strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgeht“.
Die herrschende Regierung und die Medien zogen in den letzten Monaten massiv über den „Unrechtsstaat“ DDR her. Bundeskanzlerin Merkel, eine Frau aus dem „Osten“ möge einmal ein Beispiel nennen, wo DDR-Sicherheitsorgane Wasserwerfer gegen friedliche Demonstranten eingesetzt haben. So ein Einsatz erfolgte nicht einmal bei den unruhigen Montagsdemonstrationen im Herbst 1989.
In so einer Ausnahmesituation, wo der Staat unmittelbar vor dem Sturz steht, hätte eine Bundesregierung unter CDU nicht nur Wasserwerfer eingesetzt. Nicht umsonst wird gefordert, die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen.
Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat den Westdeutschen im Zusammenhang mit den Protestdemonstrationen gegen das Projekt „Stuttgart 21“ vorgeworfen, zu bequem für Veränderungen zu sein. Dies ist eine Verhöhnung gegen die Bürger von Stuttgart.
Er prahlt weiter damit, daß es in Sachsen kein Großprojekt gegeben hat, das erfolgreich durch Klagen gestoppt wurde.
Eines Tages geht die Rechnung des Herrn Tillich auch in den neuen Bundesländern nicht auf.
Überall stößt die Politik auch hier auf Widerstand wie in Sachsen- Anhalt zur Gemeinde-Gebietsreform, in Brandenburg gegen die Polizeireform, in Berlin, Mecklenburg und Brandenburg gegen den Verkauf von Seen und Wälder, in Berlin gegen den Bau der Autobahn A 100 (Weiterbau wird erst nach der Wahl entschieden).
In Stuttgart wollen die Landesregierung und die Bahn Ag durch den Schlichter Heiner Geißler erreichen,daß durch die so genannte Friedenspflicht die Demonstrationen ausgesetzt werden und diese sich im Sande verlaufen. Die Friedenspflicht „Baustopp“ wird einseitig abgelehnt. Die Bahn AG begründet das mit einem monatlichen Verlust von 10 Millionen Euro. Das ist eine klare Aussage, daß dieses Projekt durchgepeitscht werden soll. Was gibt es da noch zu schlichten?
Es ist eine Hinhaltetaktik.
Die Solidarität mit Stuttgart muss das ganze Land erfassen. Die Demonstrationen müssen bis zum endgültigen Baustopp weitergehen. Das ist ein Signal für bundesweiten Widerstand für alle undemokratischen und gegen das Volk gerichteten Entscheidungen von Politikern.
Jörg Sandrock