Der Fall Demjanjuk  und die BRD-Justiz

 

Unter großen Schlagzeilen wurde in den Medien berichtet, wie der mutmaßliche NS-Verbrecher Iwan Demjanjuk in den USA verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert wurde. Gegen ihn wurde im Dezember 2009 ein Strafprozess eröffnet.

Iwan Demjanjuk gehörte als ukrainischer SS-Helfer zur deutschen SS-Wachmannschaft in Sobibor. In Sobibor wurden vom Mai 1942 bis Oktober 1943 mehr als 250.000 Juden ermordet.

Demjanjuk wird angeklagt, bei der Ermordung von 27.900  Juden im Vernichtungslager Sobibor geholfen zu haben.

In dem Film „Der Fall Iwan Demjanjuk“ in der ARD vom 01.12.2009 wurden auch über Hintergründe berichtet.

Im Landgericht Hagen begann im September 1965 der Prozess gegen 12 Angehörige der SS-Wachmannschaft von Sobibor. Sechs Angeklagte wurden freigesprochen, darunter auch Erich Lachmann. Erich Lachmann war der Befehlshaber der ukrainischen SS-Helfer. Obwohl das Gericht ihm nachweisen konnte, dass er an Mordaktionen beteiligt war, erhielt er einen Freispruch.

Begründung : Befehlsnotstand

In diesem Prozess wurde Iwan Demjanjuk nicht angeklagt .Erst 1986 stand  Demjanjuk vor Gericht, aber in Israel. Es bestand der Verdacht, dass er „Iwan der Schreckliche“ des Vernichtungslagers Treblinka ist. Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt. Auch seine Zugehörigkeit zur SS-Wachmannschaft von Sobibor reichte für eine Verurteilung nicht aus. Die Beweislage war zu dünn, obwohl der SS-Ausweis ihn belastete. 1993 wurde er in Israel freigesprochen und reiste in die USA.

Weshalb wurde Demjanjuk erst im Dezember 2009 vor Gericht gestellt?

In dem „Sobibor-Prozess“ in Hagen im Jahre 1965 und in dem Prozess gegen den SS-Sturmbannführer Karl Streibel im Jahre 1976 hätte Demjanjuk mit angeklagt werden können.

Karl Streibel befehligte das Ausbildungslager der ukrainischen SS-Helfer. Dieses Ausbildungslager war in die Mordmaschinerie in Sobibor eingegliedert. Der SS-Sturmbannführer Streibel wurde frei gesprochen.

Begründung: Streibel war nicht vor Ort und hat deshalb nicht gewusst, was in     

                       Sobibor passierte.

Weshalb wurde Iwan Demjanjuk bisher nicht angeklagt?

Die Begründung gibt der Film „Der Fall Ivan Demjanjuk“.

Die „Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen“ in Ludwigsburg gab eine Richtlinie heraus:

„..... kleine Befehlsempfänger wie zum Beispiel Angehörige der Erschießungs-oder  Absperrkommandos sollten im Allgemeinen nicht unter Anklage gestellt werden.“.

 

Die Zentralstelle und die westdeutsche Justiz hat sich 40 Jahre lang an diese Richtlinie gehalten.

Weshalb interessierte sich die „Zentralstelle“ in Ludwigsburg erst im Frühjahr 2008 für Demjanjuk?

Der niederländische Strafrechtsexperte Christiaan Rüter forscht seit 1960 zu NS-Kriegsver-

brecherprozessen in West-und Ostdeutschland. Die Anklage gegen Demjanjuk begründet er wie folgt:

Seit den letzten 20 Jahren hat die „Zentralstelle“ nur 4  NS-Verbrecher wegen Judentötung zur Anklage gebracht. Die 50-Jahrfeier der „Zentralstelle“ stand bevor und der Bundespräsident Horst Köhler sollte die Eröffnungsrede halten. Man brauchte einen Posaunenstoß.

Pünktlich zur 50-Jahrfeier stand fest, dass Iwan Demjanjuk angeklagt wird.

Aus der Rede von Horst Köhler :

„Vor diesen Hintergrund war die Gründung der Zentralstelle ein Bekenntnis gegen Verdrängung und Schlussstrich für eine konsequente rechtliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit“.

Gab es in der BRD tatsächlich eine konsequente rechtliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit?. Die Freisprüche des SS-Befehlshabers Erich Bachmann und des SS-Sturmbannführers Karl Streibel lassen Zweifel aufkommen. Das waren nur zwei Beispiele von vielen Freisprüchen.

Christiaan Rüter recherchierte auch zu DDR- Gerichtsurteilen.

Als Beispiel nannte er die Verurteilung von zwei ehemaligen SS-Aufsehern des KZ Hohenstein bei Dresden zu mehrjährigen Zuchthausstrafen durch ein DDR-Gericht. Eine direkte Tatbeteiligung an dort verübten Gräuel musste nicht nachgewiesen werden. Das internationale Kriegsverbrechertribunal in Nürnberg  hatte die SS zur verbrecherischen  Organisation erklärt.

Christiaan Rüter berichtet weiter, dass nach dem Zusammenschluss von BRD und DDR die zwei Verurteilten durch das Landgericht Dresden rehabilitiert wurden und Haftentschädigung erhielten.

Über diese objektive Berichterstattung müssten die heutigen „Historiker“, Medien, Politiker, Richter und Staatsanwälte nachdenken.

Ein weiterer Fall sorgte für Aufsehen in der BRD:

Die SS-Aufseherin Margot Kunz/Pietzner des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück  wurde in der DDR zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Nach der Einverleibung der DDR wurde sie auf Anregung des Bundesjustizministers Klaus Kinkel rehabilitiert und erhielt eine Haftentschädigung von 64.350,- DM (550,- DM pro Haftmonat). In einer Rekordzeit von 12 Arbeitstagen wurde die Entschädigungssumme festgelegt. In einer Stellungnahme des Justizministeriums ist nur von einer KZ-Aufseherin die Rede. Die beiden Buchstaben SS wurden wohlweislich weggelassen.

Die Überlebende des KZ Ravensbrück, Gertrud Müller, hat sich damals über diesen Fall entrüstet geäußert. Die Kameradinnen wurden mit 150,- DM pro Haftmonat abgespeist und kämpfen heute noch um Entschädigung.

Bei der Rehabilitation der SS-Aufseherin Margot Kunz/Pietzner hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, im KZ Ravensbrück zu recherchieren. Dort liegt öffentlich eine Broschüre über die Bestialitäten der entmenschten SS-Aufseherinnen aus. Dazu werden 4 Namen genannt, darunter auch Margot Kunz.

Nach der Einverleibung der DDR haben die Richter und Staatsanwälte die Richtlinie der „Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen“ und die Aufforderung des ehemaligen Bundesjustizministers Klaus Kinkel zur Delegitimierung der DDR umgesetzt.

Der Justizminister hatte auf dem 15.Deutschen Richtertag am 23.September 1991 gesagt:

„Sie, meine Damen und Herren haben als Richter und Staatsanwälte bei dem, was auf uns zukommt, eine ganz besondere Aufgabe. Es muss uns doch gelingen, das SED-System zu delegitimieren.“

Die in der DDR verurteilten SS-Aufseher wurden rehabilitiert und erhielten Haftentschädigung. Die Rehabilitation von NS-Verbrechern ist nichts Außergewöhnliches in der heutigen BRD. In der alten BRD wurde Carl Maria von Globke Staatssekretär. Er hatte in der Hitlerregierung die Gesetze zur Vernichtung der Juden ausgearbeitet. Er wurde in der DDR in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Der NS-Marinerichter Filbinger, der noch in den letzten Kriegsmonaten Todesurteile verhängte, wurde Ministerpräsident von Baden-Würtenberg.

Die Witwe des Blutrichters Roland Freisler (Vorsitzender des NS-Volksgerichtshofes) erhielt eine Kriegsopferrente berechnet nach dem Gehalt eines BRD-Staatssekretärs. Bei der Berechnung gingen die BRD-Beamten davon aus, dass Roland Freisler zu Lebzeiten in der BRD Karriere gemacht hätte und auch Staatssekretär geworden wäre.

Aus dieser Gegenüberstellung von BRD-Justiz und DDR-Justiz ist deutlich zu erkennen, dass die

DDR konsequent mit dem Faschismus abgerechnet und damit die Forderungen des Potsdamer Abkommens erfüllt hat.                                                       

 

 

                                                                                                                     Jörg Sandrock