Bürgerrechtler oder Konterrevolutionäre?
Wie aus „Freiheits“-Aposteln fanatische Inquisitoren wurden
Jahrzehnte nach dem Untergang der DDR werden auch von manchen Linken die Akteure des Herbstes 1989 nach wie vor unterschiedslos als Burgerrechtler bezeichnet. Damit stellen sie sich objektiv nicht nur auf die Position der bourgeoisen Geschichtsschreibung, sondern kommen auch jenen entgegen, die behaupten, in der DDR habe es keine oder nur sehr eingeschränkte Burgerrechte gegeben, was den konterrevolutionären Umsturz legitimiert hatte.
Tatsachliche Burgerrechtler sind in der Regel keine Umstürzler. Sie akzeptieren die bestehende Ordnung, deren Verfassung und das jeweils geltende Recht. Ihr Anliegen ist es, dieses unterschiedslos für alle durchzusetzen. Man denke nur an die legendäre Burgerrechtsbewegung
unter Martin Luther King.
Sie kämpfte für die Gleichberechtigung der Afroamerikaner und anderer „Farbiger“, nicht aber für
eine Ausgrenzung der Weisen. Bei ihrem mutigen Aufbegehren stellte sie die USA-Gesellschaft keineswegs in Frage.
Die bekanntesten Vertreter jener Gruppierungen in der DDR-Endphase, die sich später im „Bündnis ’90“ versammelten, waren in diesem Sinne keine Burgerrechtler. Den „harten Kern“ der Herbstrevolutionäre“ – es handelte sich um etwa 60 Personen – prägten Sendungsbewusstsein,
Geltungsdrang und politische Profilierungssucht.
Es waren kleinbürgerliche Gegner des Sozialismus, von denen viele ungeachtet verschwommener und illusionärer Vorstellungen de facto auf den Sturz der verfassungsmassigen Ordnung der DDR und ihrer Institutionen hinarbeiteten.
Im Vergleich mit wirklichen Burgerrechtlern hatten sie auch nie etwas Besonderes für ihr Land getan, dessen „Demokratisierung“ sie jetzt lautstark verlangten. Etliche unter ihnen gehörten seit Jahren zu jenen, welche die DDR systematisch zu destabilisieren suchten.
Einige waren dafür durch die Justiz zur Verantwortung gezogen worden.
An all dem ändert auch die Übernahme populärer Losungen und ein nebuloses Bekenntnis zu einer „besseren DDR“ nichts.
Heute geben die führenden Selbstdarsteller von damals ihre wahren Ziele unumwunden bekannt. Zu DDR-Zeiten hatten sie gelernt, das eine Bewegung, die politisch erfolgreich sein will, stets in der
Sprache des zu stürzenden Systems und unter entsprechenden Slogans auftreten muss. Ein offenes Bekenntnis zum Kapitalismus oder gar zu Bonn hatte ihnen kaum den zeitweiligen Massenanhang beschert.
Dass sie dabei auch viele Menschen um sich zu scharen vermochten, denen die DDR durchaus am Herzen lag und die eine Rückkehr zur kapitalistischen Vergangenheit kategorisch ablehnten, ändert nichts
daran, das gerade auch jene unter falscher Flagge gesammelt und für staatsfeindliche Handlungen mobilisiert werden sollten, was auch geschah.
Der besonders destruktive Charakter des Auftretens der vermeintlichen Burgerrechtler druckte sich auch darin aus, das sie nach Zubilligung der von ihnen geforderten „Meinungs-, Versammlungs-, Reise und Pressefreiheit“ sofort die Staatsmacht und deren sicherheitspolitischen Eckpfeiler – das MfS – bei eindeutiger Fremdregie mit teilweise terroristischen Methoden angriffen. Eine Reihe von Mitarbeitern des MfS wurde in den Freitod getrieben. Die Besetzung, Verwüstung und Plünderung
des Ministeriums für Staatssicherheit war der sichtbare Kulminationspunkt. All das hat wohl mit Burgerrechten nichts zu tun, sondern erinnert eher an ein Pogrom.
Der Abnutzungseffekt solchen Handelns lag auf der Hand. Am 18. März 1990 erhielten die so genannten Burgerrechtler bei den „ersten freien Wahlen“ die Quittung: Auf sie entfielen nur 2,9 % der Stimmen. Auch die Erfolge dieser „Vorkampfer“ bei den Wahlen zu den ostdeutschen Landtagen
hielten sich in Grenzen. Obwohl sie keine Regierungspartei verkörperten und von der Mehrheit ihrer Landsleute im Osten abgelehnt wurden, lieferte ihnen die BRD Regierung überall innenpolitisch sensible Inquisitionsbehörden aus, um ehemalige DDR-Bürger in Misskredit zu bringen und
Unfrieden unter ihnen zu stiften.
Seither bilden die Gaucks und die Birthlers die Speerspitze einer finsteren Doktrin zur
Diffamierung von Mitarbeitern des MfS und Funktionären der SED, zur reaktionären Disziplinierung Andersdenkender aus dem linken Spektrum.
Die „Stasi“-Jäger sind die fanatischsten Verfechter einer an den Rassenwahn in den USA-Sudstaaten
und Südafrikas einstige Apartheid erinnernden Ausgrenzung offizieller und inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Ihnen wurde de facto das passive
Wahlrecht entzogen und ganz offiziell der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt. Die „Burgerrechtler“ verweigern ihnen trotz Qualifikation und Eignung elementarste Burgerrechte.
Heute läst sich die Doppelzüngigkeit der Wortführer von einst vor allem an ihrem Verhalten
gegenüber der BRD-Innen und -Außenpolitik messen. Traten die Burgerrechtler früher als Pazifisten
gegen die DDR-Landesverteidigung auf, so stellten sich viele von ihnen später bedingungslos auf die
Seite der NATO-Aggressionen – von Jugoslawien bis Afghanistan. Jene, welche in der DDR für Transparenz im Sinne von Gorbatschows Glasnost einzutreten vorgaben, stehen heute in den Reihen der rabiatesten Verdunkler, wenn es um die Tätigkeit westlicher Geheimdienste geht.
In den Landtagen Thüringens und Brandenburgs heißt ihr Lieblingsthema „Stasi“. Umso unverständlicher ist es, das die Fraktion der Partei Die Linke bei der Einsetzung einer brandenburgischen „Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur“
keinerlei Widerspruch, Ablehnung oder zumindest Enthaltung erkennen lies. Was von der früheren „Burgerrechtlerin“ Ulrike Poppe, die für ihr Wühlen gegen die DDR 1995 das Bundesverdienstkreuz erhielt, in diesem Amt zu erwarten ist, durfte sich schon bald noch deutlicher abzeichnen.
Dr. Bernhard Majorow
Wi
(aus der Juni Ausgabe des Rot Fuchs)